Grundsatzerklärung zu den Kernarbeitsnormen

Die TREND Einrichtungs-GmbH, Bahnhofstraße 19, 74722 Buchen bekennt sich zu den Kernarbeitsnormen und erklärt hiermit:

Wir setzen keine Kinderarbeit ein.

  • Es werden keine Arbeitnehmer unter 15 Jahren beschäftigt. Keine Person unter 18 Jahren wird mit gefährlichen oder schweren Arbeiten beschäftigt; es sei denn, es handelt sich um eine Ausbildung im Rahmen der genehmigten nationalen Gesetze und Vorschriften.
  • Der Zertifikatsinhaber verbietet Kinderarbeit.

Wir schließen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus.

Dies schließt beispielhaft die folgenden Formen aus:

  • körperliche und sexuelle Gewalt
  • Schuldknechtschaft
  • Vorenthaltung von Löhnen/einschließlich der Zahlung von Arbeitsgebühren und/oder der Zahlung einer Kaution zur Aufnahme einer Beschäftigung
  • Einschränkung der Mobilität/ Beweglichkeit des Arbeitnehmers
  • Einbehaltung von Reisepass und/oder Ausweispapieren
  • Androhung von Denunziation bei den Behörden
  • Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, ohne Androhung einer Strafe.

Wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nicht diskriminierend sind.

Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen.

  • Die Arbeitnehmer können Arbeitnehmerorganisationen ihrer eigenen Wahl gründen oder solchen beitreten.
  • Der Zertifikatsinhaber (sowie ggf. die angeschlossenen Standorte in Deutschland) respektiert die volle Freiheit der Arbeitnehmerorganisationen, ihre Satzungen und Regeln aufzustellen.
  • Mit rechtmäßig gegründeten Arbeitnehmerorganisationen und/oder ordnungsgemäß gewählten Vertretern wird nach Treu und Glauben verhandelt und wir bemühen uns ggf. nach besten Kräften, einen Tarifvertrag abzuschließen.

Kollektivvereinbarungen werden umgesetzt, wo sie existieren.