Grundsatzerklärung zu den Kernarbeitsnormen
Die TREND Einrichtungs-GmbH, Bahnhofstraße 19, 74722 Buchen bekennt sich zu den Kernarbeitsnormen und erklärt hiermit:
Wir setzen keine Kinderarbeit ein.
- Es werden keine Arbeitnehmer unter 15 Jahren beschäftigt. Keine Person unter 18 Jahren wird mit gefährlichen oder schweren Arbeiten beschäftigt; es sei denn, es handelt sich um eine Ausbildung im Rahmen der genehmigten nationalen Gesetze und Vorschriften.
- Der Zertifikatsinhaber verbietet Kinderarbeit.
Wir schließen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus.
Dies schließt beispielhaft die folgenden Formen aus:
- körperliche und sexuelle Gewalt
- Schuldknechtschaft
- Vorenthaltung von Löhnen/einschließlich der Zahlung von Arbeitsgebühren und/oder der Zahlung einer Kaution zur Aufnahme einer Beschäftigung
- Einschränkung der Mobilität/ Beweglichkeit des Arbeitnehmers
- Einbehaltung von Reisepass und/oder Ausweispapieren
- Androhung von Denunziation bei den Behörden
- Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, ohne Androhung einer Strafe.
Wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nicht diskriminierend sind.
Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen.
- Die Arbeitnehmer können Arbeitnehmerorganisationen ihrer eigenen Wahl gründen oder solchen beitreten.
- Der Zertifikatsinhaber (sowie ggf. die angeschlossenen Standorte in Deutschland) respektiert die volle Freiheit der Arbeitnehmerorganisationen, ihre Satzungen und Regeln aufzustellen.
- Mit rechtmäßig gegründeten Arbeitnehmerorganisationen und/oder ordnungsgemäß gewählten Vertretern wird nach Treu und Glauben verhandelt und wir bemühen uns ggf. nach besten Kräften, einen Tarifvertrag abzuschließen.
Kollektivvereinbarungen werden umgesetzt, wo sie existieren.